Überblick
Die Mikroprojektförderung richtet sich an Organisationen und Initiativen, die erste Erfahrungen mit Projektmanagement sammeln möchten. Durch die Umsetzung eines kleineren Projekts von der Idee bis zur Abrechnung erwerben Sie grundlegende Kompetenzen, die Ihnen bei der Beantragung größerer Förderprogramme helfen.
Das House of Resources Halle bietet zwei Förderstufen für Mikroprojekte:
Stufe 1: Mikroprojekte bis 500 Euro
Diese Stufe richtet sich besonders an Erstantragsteller und Organisationen ohne Projekterfahrung. Das Antragsformular ist einfach gehalten.
Stufe 2: Mikroprojekte bis 2.000 Euro
Diese Stufe vermittelt umfassendere Projektmanagement-Kompetenzen. Das Antragsformular ist ausführlicher und zeigt, wie professionelle Projektanträge strukturiert sind. Anträge werden von einer Jury entschieden.
Es gilt die Förderrichtlinie für den Projektfonds des House of Resources Halle.
Antragsprozess
Schritt 1: Beratung
Eine Beratung vor der Antragstellung wird empfohlen, um Ihre Projektidee gezielt zu entwickeln. Kontaktieren Sie das House of Resources Halle.
Schritt 2: Interessenbekundung
Reichen Sie über ein Antragsformular Ihre Kontaktdaten und Projektidee ein. Nach kurzer Prüfung erhalten Sie einen individuellen Zugang zu unserer Austauschplattform. Zur Interessensbekundung.
Schritt 3: Projektantrag
Über die Plattform laden Sie Ihren vollständigen Projektantrag hoch – mit Projektbeschreibung, Finanzierungsplan und allen erforderlichen Dokumenten. Alle Unterlagen werden digital bearbeitet.
Details zur Mikroprojektförderung
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind:
- gemeinnützige eingetragene Vereine
- Initiativen mit Vereinsgründungsabsicht
Was wird gefördert?
Inhaltliche Ausrichtung
Das Projekt muss sich mit mindestens einem der folgenden Schwerpunkte befassen:
- Integration, Teilhabe auf Augenhöhe und gesellschaftlicher Zusammenhalt
- Bildung, Sensibilisierung und Wissenstransfer
- Stärkung des transkulturellen Dialogs
- Abbau von Diskriminierungen
- Herstellung von Chancengleichheit
- Verbesserung gesellschaftlicher Strukturen
- Sichtbarkeit, Vernetzung und Professionalisierung migrantischer Organisationen
Projektmerkmale
Ein Projekt muss folgende Kriterien erfüllen:
- Hat ein festes Start- und Enddatum
- Ist nicht Teil der regulären Vereinsarbeit
- Hat ein klares Ziel
- Hat messbare Ergebnisse
Förderfähige Ausgaben
- Honorare: brutto bis 72 €/Std., max. 92 €/Std. bei hoher Expertise
- Aufwandsentschädigungen
- Fahrkosten (z. B. 0,20 €/km, max. 130 € bei Autofahrten)
- Raummiete
- Technikmiete
- Verbrauchsmaterialien
- Öffentlichkeitsarbeit
Was wird nicht gefördert?
- Regelaufgaben von Staat und Verwaltung
- Überwiegend sportliche Aktivitäten
- Aktivitäten im Bereich Gesundheit
- Sprach- oder Integrationskurse
- Projekte im Ausland
- Projekte ausschließlich für Kinder unter 12 Jahren
- Alkohol
- Präsente (auch keine Blumen)
- Dekoration
- Partys, Konzerte, Feste zu Unterhaltungszwecken
- Religiöse Veranstaltungen
- Projekte mit individueller Fallberatung
- Laufende Vereinskosten
- Allgemeine Personalkosten
- Inventar (Gegenstände, die dauerhaft bei der Organisation bleiben)
- Baumaßnahmen
Finanzierung und Eigenanteil
Das House of Resources Halle arbeitet mit einer nicht rückzahlbaren Fehlbedarfsfinanzierung:
- Die Förderung deckt den Fehlbetrag zwischen Ihrem Eigenanteil und den Gesamtkosten
- Mindestens 10 % der Gesamtkosten müssen Sie durch Eigenmittel oder Drittmittel finanzieren
- Bei Aufträgen über 500 Euro müssen Vergleichsangebote eingeholt werden
Auszahlung der Mittel
Erstattungsprinzip (Standard)
Anträge erhalten eine Erstattung nach fristgerechter Einreichung vollständiger Abrechnung und Dokumentation.
Alternativen (auf Anfrage)
- Eingetragene Vereine: Teilförderung im Voraus möglich
- Initiativen: direkte Bezahlung von Rechnungen nach Absprache
Fristen und Bearbeitungsdauer
Stufe 1 (bis 500 Euro):
- Anträge können laufend eingereicht und entschieden werden
Stufe 2 (bis 2.000 Euro):
- Anträge müssen mindestens 4 Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden und werden von einer monatlich tagenden Jury entschieden
Projektlaufzeit:
- Alle Projekte müssen im Laufe des Kalenderjahres abgeschlossen sein, spätestens zum 30. November
Abrechnung:
- Unterlagen müssen in der Regel bis 4 Wochen nach Projektende eingereicht werden
Entscheidungskriterien (Stufe 2)
Die Jury bewertet Ihre Anträge anhand dieser Kriterien:
- Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen
- Nachvollziehbarkeit des lokalen Bedarfs
- Klare Zielsetzung und Abgrenzung zur regulären Vereinsarbeit
- Nachvollziehbarer Finanzierungsplan
- Aktive Zusammenarbeit mit anderen Organisationen
- Einbringung eigener Mittel
- Anteil an freiwilliger Arbeit
- Einhaltung der Förderrichtlinie
Bewilligung und Projektdurchführung
Bei erfolgreicher Bewilligung schließen Sie eine Vereinbarung mit dem Verband der Migrantenorganisationen Halle (Saale) e. V.(Träger des House of Resources).
Diese regelt:
- Bedingungen der Mittelvergabe
- Details der Projektabwicklung
- Fristen und Anforderungen
Das Projekt darf erst nach Unterzeichnung der Vereinbarung beginnen.
Während der Umsetzung unterstützt Sie das House of Resources mit Vorlagen, praktischen Tipps und digitalen Kommunikationsmöglichkeiten auf der Plattform.
Besondere Anforderungen für Vereine
Beim Projektantrag müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Gültige Satzung
- Gültiger Freistellungsbescheid (für Gemeinnützigkeit)
Besondere Anforderungen für Initiativen
Initiativen reichen eine Selbstbeschreibung ein, in der Sie die Ziele und Struktur Ihrer Initiative erläutern.
Allgemeine Hinweise
- Die Projektförderung darf nicht als Kofinanzierung für andere Förderprogramme verwendet werden
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung
- Alle Änderungen am Projekt oder der Finanzierung müssen mit dem House of Resources abgestimmt werden
- Fördermittel müssen sparsam und wirtschaftlich verwendet werden
- Es gilt die Förderrichtline für den Projektfonds des House of Resources Halle
Förderrichtlinie des House of Resources Halle
Hier finden Sie Details zur Förderung durch den Projektfonds.
Die Kenntnis der Förderrichtlinie ist eine Voraussetzung für die Antragstellung.
Zur Interessensbekundung für eine Förderung
Über den Link gelangen Sie zum Formular der Interessenbekundung.
Bitte lesen Sie davor die Förderrichtlinie für den Projektfonds des House of Resources Halle.

