Überblick
Einzelmaßnahmen unterstützen die interne Organisationsentwicklung Ihres Vereins oder Ihrer Initiative. Dabei geht es um Maßnahmen, die nicht an ein konkretes Projekt gebunden sind, sondern die Leistungsfähigkeit Ihrer Organisation stärken.
Es gilt die Förderrichtlinie für den Projektfonds des House of Resources Halle.
Antragsprozess
Schritt 1: Beratung
Eine Beratung vor der Antragstellung wird empfohlen. Kontaktieren Sie das House of Resources Halle.
Schritt 2: Interessenbekundung
Reichen Sie eine Interessenbekundung ein und erhalten Sie nach kurzer Prüfung einen individuellen Zugang zu unserer Austauschplattform. Zur Interessensbekundung.
Schritt 3: Projektantrag
Laden Sie Ihren Antrag mit Beschreibung und Kostenplan über die Plattform hoch.
Details zu den Einzelmaßnahmen
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen und Initiativen mit Vereinsgründungsabsicht aus Sachsen-Anhalt, die sich mit folgenden Themen befassen:
- Integration, Teilhabe auf Augenhöhe und gesellschaftlicher Zusammenhalt
- Bildung, Sensibilisierung und Wissenstransfer
- Stärkung des transkulturellen Dialogs
- Abbau von Diskriminierungen
- Herstellung von Chancengleichheit
- Verbesserung gesellschaftlicher Strukturen
Was wird gefördert?
Beispiele für Einzelmaßnahmen:
- Beratungen und Fortbildungen (z. B. zu Vereinsbuchhaltung, Projektmanagement)
- Projektunabhängige Öffentlichkeitsarbeit (Logo, Flyer, Website-Entwicklung)
- Beratung zu rechtlichen Themen (Vereinsrecht, Haftung, Medien- und Internetrecht)
- Gründung eines eingetragenen Vereins (notarielle Leistungen, Satzungsberatung)
- Honorare mit maximal 72 €/Std., bzw. 92 €/Std. bei hoher Expertise.
Was wird nicht gefördert?
- Laufende Kosten (Büroräume, Personalkosten)
- Maßnahmen im Rahmen größerer Projekte
- Reisekosten
- Verpflegung
- Ehrenamtspauschalen
- Teilnahmegebühren
- Supervision und Mediation
- Übersetzungen
- Technische Anschaffungen und Inventar
Finanzierung und Eigenanteil
- Die Fördersumme beträgt maximal 500 Euro
- Ein Eigenanteil ist nicht notwendig
Auszahlung der Mittel
Erstattungsprinzip (Standard)
Einzelmaßnahmen werden nach fristgerechter Einreichung vollständiger Abrechnung und Dokumentation erstattet.
Alternative (auf Anfrage)
Eine direkte Bezahlung von Rechnungen ist nach Absprache möglich.
Fristen und Beschränkungen
- Anträge können jederzeit eingereicht werden
- Pro Organisation wird maximal eine Einzelmaßnahme gefördert
- Die Maßnahme muss spätestens zum 30. November des Jahres abgeschlossen sein
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung
- Fördermittel müssen sparsam und wirtschaftlich verwendet werden
- Es gilt die Förderrichtlinie für den Projektfonds des House of Resources Halle
Besondere Anforderungen für Vereine
Bei der Einzelmaßnahme müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Gültige Satzung
- Gültiger Freistellungsbescheid (für Gemeinnützigkeit)
Besondere Anforderungen für Initiativen
Initiativen reichen eine Selbstbeschreibung ein, in der Sie die Ziele und Struktur Ihrer Initiative erläutern.
Förderrichtlinie des House of Resources Halle
Hier finden Sie Details zur Förderung durch den Projektfonds.
Die Kenntnis der Förderrichtlinie ist eine Voraussetzung für die Antragstellung.
Zur Interessensbekundung für eine Förderung
Über den Link gelangen Sie zum Formular der Interessenbekundung.
Bitte lesen Sie davor die Förderrichtlinie für den Projektfonds des House of Resources Halle.

