Bedingungen der Förderung
Was wird gefördert?
- Engagement für Integration und die Teilhabe von Migrant*innen und Geflüchteten am politischen, kulturellen und sozialen Leben in Halle und Umgebung
- Aktivitäten, die eine Weitergabe von Wissen in die und aus den migrantischen Gemeinschaften ermöglichen
- Engagement für den kulturellen Austausch und Erhöhung der Sichtbarkeit
- Maßnahmen zur Bekämpfung von Vorurteilen, Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung
- Vorhaben, die bereits erfolgreiche Integrationsmaßnahmen ausgestalten wollen
- Engagement für die Veränderung bzw. Verbesserung von Strukturen in der Gesellschaft
- Vorhaben der Informationsvermittlung, Bildung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit für gesellschaftspolitisch interessante Themen zur Förderung des Zusammenlebens in der Gesellschaft
- Maßnahmen, die bei dem Ausbau, der Stabilisierung, der Vernetzung und Professionalisierung von Migrantenorganisationen helfen.
- gefördert werden Vereine und Initiativen.
- bereits vom Staat geförderten Vorhaben wie Sport, Sprach- und Integrationskurse können nicht unterstützt werden
Worauf wird bei der Begutachtung der Anträge noch Wert gelegt?
- Einbringung von großen ehrenamtlichen Engagement, Eigeninitiative und Eigenverantwortung bei der Durchführung der Aktivitäten
- die Aktivitäten, die unterstützt werden, müssen einen klaren Anfang und ein klares Ende haben. Dauerhafte Aktivitäten einer Organisation können nicht gefördert werden
- geplante Aktivitäten haben erkennbare Ziele und Wirkungen
- geplante Aktivitäten verbessern die Organisation und Arbeit von Migrantenorganisationen und Initiativen
- Teilnahme an Aktivitäten des Verbandes der Migrantenorganisationen Halle e.V.
- Bereitstellen von eigenen Ressourcen